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Für Zeitarbeitnehmer gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für jeden anderen Beschäftigten auch:

  • gesetzlicher Kündigungsschutz
  • gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • gesetzlicher Urlaubsanspruch (gestaffelt von 24 bis 30 Tagen im Jahr)
  • gesetzlicher Arbeitsschutz
  • volle Sozialversicherungspflicht


Ergänzend gilt das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich des gesamten Arbeitsschutzrechtes (z.B. Kündigungsschutz-, Mutterschutz-, Erziehungsgeldgesetz).

In der Regel werden Vollzeitarbeitsverhältnisse vereinbart, aber auch befristete Verträge sind möglich.

Das Zeitarbeitsunternehmen übernimmt alle üblichen Arbeitgeberpflichten (Lohnzahlung, Abführung von Steuern und Sozialabgaben, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub usw.).

Falls das Zeitarbeitsunternehmen keinen Einsatz für seine Mitarbeiter bei einem Kundenunternehmen hat, bleibt der Anspruch auf sein vertraglich vereinbartes Entgelt bestehen.

Auch das Thema Gesundheitsvorsorge und Arbeitssicherheit wird bei Zeitarbeitsunternehmen groß geschrieben. Vor ihrem Einsatz erhalten die Mitarbeiter eine genaue Einweisung über die geltenden Unfallverhütungsbestimmungen. Vorab ermittelt das Zeitarbeitsunternehmen zudem das Gefährdungspotenzial des jeweiligen Arbeitsplatzes. Und selbstverständlich erhalten seine Mitarbeiter etwaig erforderliche Arbeitskleidung und Schutzausrüstung.

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